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   BSG, 20.12.1961 - 2 RU 146/56   

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BSG, 20.12.1961 - 2 RU 146/56 (https://dejure.org/1961,9818)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1961 - 2 RU 146/56 (https://dejure.org/1961,9818)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - 2 RU 146/56 (https://dejure.org/1961,9818)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BSG, 20.12.1961 - 2 RU 146/56
    Berufskrankhciten) das Bestehen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses im Sinne von 5 537 Nr" 1 EVOwesentlich ist" Die Rechtsverhältnisse zwischen einer juristischen Person und den gegen Entgelt tätigen Mitgliedern ihrer Organe werden zwär von der herrschenden Meinung bürgerlich-rechtlieh als unabhängige Dienstverträge aufgefeßt, auf die lediglich die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die auf Leistung und Gegenleistung beruhenden gegenseitigen Verträge, dagegen nicht die besonderen Regeln des Arbeitsrechts anzuwenden sind° Abgesehen von ausdrücklichen Vorschriften des Arbeitsrechts (vgl" zB 5 5 Abs" 1 S0 3 ArbGG; @ 12 des Kündigungsschutzgcsctzes ven 10° August 1951 - BGBl I SO 499 -) ist hierfür besonders die Erwägung maß-y gehend, daß diese Personen in der Regel selbst die Willensbildung der juristischen Person vollziehen und insbesondere des Direktionsrecht der juristischen Person als Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern ausüben und daß sie von Weisungen weitgehend unabhängigsind° Trotz dieser Unabhängigkeit im Handeln nähern sich aber auch nach dieser Auffassung derartige Dienstverhältnisse bei längerer Dauer einem echten (abhängigen) Arbeitsverhältnis besonders dann, wenn das Organmitglied fest in das Unternehmen eingegliedert ist und ihm seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellt (vgl" BGHZ 10, 187, 190 ffo;BGB Reichsgerichtsrätekomm°, 11° Aufl" 1959 Vorbemo 1, 4, 5 vor 95611; Stäudinger BGB,11° Aufi° Vorbemo204 vor 5 611; Dorsch, Recht der Arbeit 1951 S0 212)°.
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 20.12.1961 - 2 RU 146/56
    nis ihrer Ergebnisseträgt (vglo BSG149 142} SozRRVG9 537 Bl" An 1 Nr" 1; BSG 5, 168, 174)° Ist derjenige, der die Arbeit verrichtet, nicht selbst Unternehmer oder Iditunternehmer9 dann steht in der Regel der Annahme eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses im Sinne von 5 537 Nr" 1 RVO nicht entgegen9 daß die Einschränkung der Hendlungsfrciheit durch Weisungen verhältnismäßig gering isto Daher können Rechtsvcrhältnisse9 die bürgerlich-rechtlich einheitlich als unabhängige Dienst- Verhältnisse aufgefaßt werden, hinsichtlich der Anwendbarkeit des 5 537 Nrc 1 RVO durchaus verschieden zu beurteilen sein, "weil die auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung Dienste leistenden Personen nicht unter 5 537 Urn 1 RVG fallen" wenn sie selbst Unternehmer oder Mituntcrnehmer ihrer Tätigkeit sind (vgl° aber 5 537 Nr° 6 RVO)" ' '.
  • LSG Thüringen, 18.12.2012 - L 6 KR 1130/09

    Sozialversicherungspflicht - amtierender Vorstand einer eingetragenen

    Aus der weisungsfreien Gestaltung einer fremdbestimmten Arbeit kann nach der Rechtsprechung des BSG für sich allein eine selbstständige, versicherungsfreie Tätigkeit ohnehin nicht hergeleitet werden, wenn infolge Eingliederung des Dienstleistenden in den Betrieb eines Unternehmens eine funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozess zu bejahen ist (vgl. BSG, Urteile vom 29. August 2012, a.a.O., und vom 20. Dezember 1961 - Az.: 2 RU 146/56, nach juris).
  • BFH, 27.07.1972 - V R 33/72

    Aufsichtsratstätigkeit bei Genossenschaften als ehrenamtliche Tätigkeit

    Schließlich bezeichnet auch das Bundessozialgericht (BSG) den unentgeltlich tätigen Vorsitzenden des Vorstandes einer Raiffeisenkasse als ehrenamtlich (BSG-Urteil 2 RU 146/56 vom 20. Dezember 1961, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 16 S. 73 -- BSGE 16, 73 --).
  • LSG Hessen, 25.02.1970 - L 3 U 194/68
    In der Entscheidung vom 20. Dezember 1961 (2 RU 146/56), dem der Unfall eines Vorstandsmitgliedes einer Raiffeisenkasse zugrunde lag, heißt es bereits, es sei entscheidend, daß der Verunglückte eine Tätigkeit für die Genossenschaft als juristische Person ausgeübt habe, die ihrer Art nach aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses im Sinne des § 537 Nr. 1 RVO a.F. habe ausgeübt werden können.
  • SG Altenburg, 29.08.2000 - S 7 AL 1023/99

    Anspruch des kaufmännischen Geschäftsführers einer Genossenschaft auf

    Sie allein schließt eine Abhängigkeit gegenüber der Genossenschaft nicht aus (vgl. BSGE 13, 196, 200; BSG, Urteil vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - BSG, Urteil vom 20.12.1961 - 2 RU 146/56 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 4 KR 359/10
    Nur ergänzend ist zu erwähnen, dass die Rechtsprechung des BSG und die einschlägige Fachkommentatur in ähnlichen Fallkonstellationen und aufgrund ähnlicher rechtlicher Einbindung Vorsitzende bzw. Vorstandsmitglieder von Genossenschaften als (abhängig) Beschäftigte beurteilt haben (siehe etwa: BSG, Urteil vom 10. Dezember 1961, 2 RU 146/56; BSG, Urteil vom 21. Februar 1990, 12 RK 47/81 - Zitierung nach juris; Segebrecht in jurisPK, § 7 SGB IV, Rn. 142).
  • LSG Hessen, 09.09.1970 - L 3 KR 797/67
    Trotz dieser Unabhängigkeit im Handeln nähern sich aber auch nach dieser Auffassung derartige Dienstverhältnisse bei längerer Dauer einem echten (abhängigen) Arbeitsverhältnis besonders dann, wenn das Organmitglied fest in das Unternehmen eingegliedert ist und ihm seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellt (so Urteil des BSG vom 20. Dezember 1961, 2 RU 146/56).
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 178/59
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20° Dezember 1961 - 2 RU 146/56 - (BSG 16, 73) näher dargelegt hat, steht zudem für die gesetzliche Unfallversicherüng die Frage im Vordergrund, ob derjenige, der auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung für ein Unternehmen Arbeit leistet, selbst Unternehmer oder Mitunternehmer dieser Arbeit isto Das hat das LSG im vorliegenden Fall ohne ..8;.
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